Unterstützung für Betroffene

Für einkommensschwache PatientInnen bieten wir einen Zuschuss für psycho-onkologische Therapie. Anträge richten Sie bitte an: office@oegpo.at   oder Tel. 02235-47230  


Spendenbegünstigung

Registrierungsnummer
SO 2156
Ab 27.06.2011 können Ihre Spenden an die ÖGPO als Sonderausgabe bei der Lohn- bzw. Einkommenssteuer geltend gemacht werden!
Liste BMF
Infos zur Spendenabsetzbarkeit


Newsletter Anmeldung

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Spendengütesiegel 2010/2011


       Unsere Urkunde


TherapeutInnenliste

Verzeichnis der PsychotherapeutInnen in Österreich, die mit KrebspatientInnen arbeiten. Nähere Informationen zur TherapeutInnenliste finden Sie hier.

Das gute Los

Die 1. Österreichische Spendenlotterie!





Spendenbegünstigung

Die ÖGPO AKADEMIE war vom 22.1.2006 bis 30.06.2011 dem begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. e Einkommenssteuergesetzes (EStG 1988 idgF.) zugehörig. Somit können Zuwendungen und Spenden an die ÖGPO AKADEMIE in diesem Zeitraum als Betriebsausgabe gemäß § 4 Abs. 4 Z 5 EStG 1988 bzw. als Sonderausgabe gemäß § 18 Abs. 1 Z 7 EStG 1988 geltend gemacht werden!


Leistungsangebot für unsere Mitglieder

Folgende Vorteile bringt Ihre Mitgliedschaft bei der ÖGPO: 

  • 1 Supervisions-Halbtag pro Jahr gratis (Termine auf Anfrage)
     
  • 10-30% Ermäßigung bei allen Veranstaltungen der ÖGPO
     
  • Kostenlose Ankündigung der von Ihnen geleiteten Veranstaltungen, Seminare etc. auf der Homepage der ÖGPO
     
  • Kostenlose Eintragung in die TherapeutInnenliste auf der Homepage der ÖGPO
     
  • Online-Bestellservice für Fachliteratur (Versandkostenfrei) über die Homepage der ÖGPO
     
  • Zusendung des Newsletters der ÖGPO